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| Liebe Leserinnen, liebe Leser!
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| Haben Sie den famosen „Kniefall“-Podcast der DATUM-Kolleginnen und -Kollegen schon fertig gebingt? Sie sollten – und das sage ich nicht als DATUM-Kolumnist, sondern als Hörer, der ein gewisses Interesse daran hat, was in unserer lieben, neutralen Republik so alles vor sich geht. Sie können alle sechs Folgen hier nachhören, oder überall, wo es Podcasts gibt. Und im aktuellen DATUM-Heft finden Sie die wichtigsten Ergebnisse der Recherche auch noch einmal.
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| Wenn Sie damit durch sind und den langen Weg Kneissls von der Nahostexpertin und Außenministerin zur Russland-Propagandistin und Ausbildnerin russischer Elitesoldaten nachvollzogen haben, sollten wir dringend über die politischen Konsequenzen des Falls Kneissl sprechen – ob es welche braucht und, wenn ja, wie die ausschauen könnten. Konkret tangiert das zwei Ebenen: Eine staatsbürgerrechtliche und eine strafrechtliche.
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Die Neos haben ja unlängst den Entzug von Kneissls österreichischer Staatsbürgerschaft gefordert. Einerseits, weil sie sich um viel Geld in den Dienst russischer Propagandamedien gestellt hat, andererseits, weil sie ebenda immer wieder „pauschale und abwertende Aussagen“ über Österreich getätigt hat. Dadurch habe sie den § 33 Abs 1 Staatsbürgerschaftsgesetz verwirklicht, stehe „im Dienst eines fremden Staates“ und habe das Ansehen Österreichs dadurch „erheblich geschädigt“.
Auch nachdem ich den Podcast gehört habe, bin ich da weiterhin sehr skeptisch. Dieser Paragraf 33 Abs 1 ist faktisch totes Recht; er ist noch nie zur Anwendung gekommen – nicht zuletzt, weil sich nie jemand Gedanken gemacht hat, was „im Dienst eines fremden Staates“ eigentlich genau heißt. Der Unterricht an einer ausländischen Universität wird es wohl nicht sein. Unlängst habe ich mit einem Österreicher zu tun gehabt, der an einem Nato-Planspiel teilgenommen hat; wäre er dann mitgemeint, wenn man diesen Paragraphen „scharf stellt“?
Die Beurteilung, wer mit Aussagen das „Ansehen Österreichs erheblich schädigt“, welche Meinung zulässig ist und welche nicht, würde ich auch ungern der MA35 (und damit der Wiener Stadtregierung) überlassen. Ein Österreicher im Ausland sollte nicht die Angst haben, nur seiner Meinung über das Heimatland wegen ausgebürgert zu werden – und sei sie auch noch so absurd. Zumindest nicht, solange es da nicht eine handfeste Grundlage gibt, dass jemand wirklich massiv gegen die Interessen der Republik verstoßen hat.
Was uns zur zweiten Ebene bringt: dem Strafrecht. In der letzten Folge des Podcasts kommt Kollegin Henckel-Donnersmark gemeinsam mit Experten zu zwei Schlussfolgerungen: Erstens, dass jegliche strafrechtliche Ermittlung – etwa wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zulasten der Republik – in der Praxis zwangsweise daran scheitern würde, dass sich Ermittlungen in Russland derzeit eher schwierig gestalten. Und zweitens seien die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch hoffnungslos veraltet. Sie umfassen klassische Spionage, aber dafür, dass Österreicher etwa für hybride Kriegsführung rekrutiert werden könnten, z. B. um gezielt die Polarisierung im Land zu schüren, sei das Strafrecht nicht gemacht.
Die Aktualisierung des Spionageparagraphen, die Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) gerade plant, passt dazu gut. Wie der „Falter“ berichtet, soll künftig nicht mehr nur die Spionage zulasten der Republik strafbar sein, sondern schon „eine Handlung“, die geeignet ist, „die Gefahr einer Beeinträchtigung ihres Ansehens, ihrer Sicherheit, ihres Wohlstands oder anderer konkreter und bedeutender Interessen herbeizuführen“.
Das könnte durchaus auch Propagandaaktivitäten im Auftrag eines anderen Staats umfassen – und würde vor allem einmal staatsanwaltschaftliche Ermittlungen erlauben, ob hinter einer Telegram-Kampagne wirklich österreichische Diskutanten stecken oder doch eine ausländische Beeinflussungsoperation. Ein schmaler Grat, der im worst case auch benutzt werden könnte, unliebsame Kritiker zu kriminalisieren – ein Risiko, das in einer Begutachtung intensiv diskutiert gehört.
Aber am Ende wird man nicht daran vorbeikommen, die Republik in dieser sich zuspitzenden Weltlage wehrhafter zu machen – und zwar nicht nur militärisch, sondern auch gegenüber Einflussoperationen im Informationsraum. Wenn er dazu dienen würde, die Politik dafür zu sensibilisieren und Bewegung in die Sache zu bringen, dann hätte der Kniefall Kneissls letztlich vielleicht doch noch etwas Gutes.
Herzlich,
Ihr Georg Renner
PS: Weil heute viel von DATUM die Rede war: Am 29. April, einem Mittwochabend, übersiedelt die Redaktion auf die Bühne des Rabenhof-Theaters. Die erste DATUM-Blattkritik wird dort Historiker und Buchautor Philipp Blom führen. Tickets gäb‘ es hier.
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