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Vorweg: Erstens sind das jetzt einmal nur Begutachtungsentwürfe – und wie wir nicht erst seit der Bundesstaatsanwaltschaft wissen, heißt ein Begutachtungsentwurf noch lange nicht, dass ein Gesetz am Ende so kommt (bei der BuStA würde ich wetten, dass sie zumindest in dieser Legislaturperiode das Licht der Welt eher nicht mehr erblicken wird). Und zweitens kann man an all diesen Vorschlägen einiges kritisieren.
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Worum aber geht es dabei konkret?
Der Industriestrompreis soll energieintensiven Betrieben für bis zur Hälfte ihres Stromverbrauchs einen Preis von fünf Cent pro Kilowattstunde garantieren. Gemeinsam mit der verlängerten Strompreiskompensation sollen so statt bisher rund 60 künftig mehr als 500 Betriebe entlastet werden; 750 Millionen Euro sind dafür reserviert, aufbringen soll sie die Energiewirtschaft. Gratis gibt es das freilich nicht: Die Hälfte der Förderung muss in Energieeffizienz oder Dekarbonisierung reinvestiert werden – und wer mehr als zwei Millionen Euro im Jahr bezieht, muss eine ›Standortgarantie‹ abgeben, sprich: mindestens 90 Prozent seiner Belegschaft halten. Womit wir mitten in der Kritik wären: Solche planwirtschaftlichen Elemente waren dem heimischen Förderwesen bisher weitgehend fremd. Ein prozentuell festgeschriebener Mitarbeiterstand kann Betrieben in einer Krise um den Hals hängen wie ein Mühlstein.

Der Strompreisdeckel wiederum soll verhindern, dass sich ein Preisschock wie 2022 wiederholt: Liegt der Großhandelspreis im Sechsmonatsschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro je Megawattstunde und übersteigt der durchschnittliche Arbeitspreis der Standardprodukte 16,5 Cent netto, wird der Strompreis für Haushalte und Betriebe bei zehn Cent netto eingefroren; die Differenz tragen die Stromerzeuger. Auch daran kann man einiges aussetzen. Erfasst ist nur Strom – wer mit Gas heizt oder an der Fernwärme hängt, schaut durch die Finger, dabei war es 2022 gerade das Gas, das die Krise getrieben hat. Der Richtwert von 16,5 Cent ist eher niedrig angesetzt; und man muss die Frage stellen, ob die österreichischen Stromerzeuger, stark im Ausbau Erneuerbarer und von Speichern, ihre Krisengewinne nicht lieber investieren sollten, statt für eine solche Gießkannenförderung herzuhalten.

Das Klimagesetz schließlich schreibt erstmals gesetzlich fest, dass Österreich 2040 klimaneutral sein soll, zehn Jahre vor dem EU-Ziel. Es ruht auf drei Säulen – weniger Emissionen, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft. Bis Ende 2027 soll ein erster ›Klimafahrplan‹ vorliegen, und eine Standortklausel erlaubt, diesen Pfad bei gravierenden volkswirtschaftlichen Verwerfungen anzupassen. Hier liegt die Kritik auf der Hand: Das alles ist sehr, sehr unverbindlich. Das Klimaziel ist – das steht ausdrücklich so im Gesetz – nicht einklagbar, Sanktionen bei Verfehlung gibt es keine, und in Verfassungsrang, wo andere Gesetze am Klimaziel gemessen werden könnten, steht es auch nicht.

Was alle drei Vorlagen aber auch gemeinsam haben: Ich finde es besser, dass es sie in dieser unperfekten Weise gibt als gar nicht. 

Ein Land, aus dem innovative und leistungsstarke Industrie abwandert, nur weil Nachbarn und Mitbewerber billigeren Strom subventionieren, macht sich bewusst ärmer und weniger resilient. Ein Staat, der sich auf die nächste Strompreiskrise vorbereitet, statt dann in höchster Not verzweifelt nach neuen Geldtöpfen zu suchen, agiert ausnahmsweise einmal vorausschauend. Und eine Republik, die ihren Klimapfad immerhin einfachgesetzlich festschreibt, schafft wenigstens eine institutionelle Verankerung dafür, statt sang- und klanglos von diesem Zielpfad wegzudriften.

Ich weiß schon, es gibt gerade jetzt und eigentlich eh immer viel aufregendere Themen, als sich mit der Frage zu befassen, ab welcher Höhe ein Strompreiskrisenmechanismus greifen soll oder ob ein Klimaziel in die Verfassung gehört oder nicht. Trump, Iran, die AfD, aufsehenerregende Kriminalfälle, die SPÖ-Intrigen, das Kopftuch in der Klasse, was auch immer.

Aber darüber sollten wir als Bürgerinnen und Bürger nicht aus den Augen verlieren, was die Koalition da an Sacharbeit vorlegt. Die muss man beileibe nicht gut finden – aber dass sie (ver)handlungsfähig sind, haben die Regierungsparteien immerhin noch einmal bewiesen. Jetzt müssen sie es nur durchhalten. 

Herzlich,
Ihr Georg Renner


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