‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ 
                                                           
DATUM Leitfaden
NEWSLETTER
Dieser Prozess hat das Potenzial, zu einem Schlüsselmoment für die Polithygiene der Republik zu werden. Denn kaum jemals war ein Fall von Postenschacher so offensichtlich und so eindeutig. Dazu braucht man kein strafrechtliches Siegel mehr – das ist für jedermann öffentlich nachzulesen in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der den Fall Schritt für Schritt rekonstruiert hat: Warum die unterlegene Bewerberin dank Jahrzehnten im Amt und Führungserfahrung mit Abstand besser geeignet gewesen wäre als ihr vergleichsweise „frischgefangener“ Kollege – der halt auch ÖVP-Bürgermeister in einer Gemeinde in Wögingers Wahlkreis war. Und wie manipulativ Mitglieder der Besetzungskommission – zwei von ihnen sind mitangeklagt – dann in Anhörung und Bewertung vorgegangen sind, damit „der Richtige“ es am Ende doch werden konnte.
Wenn Ihnen dieser Newsletter weitergeleitet wurde, können Sie ihn hier kostenlos abonnieren. Er erscheint jeden Dienstag Nachmittag.
Wir sollten die Frage, ob Wöginger schuldig ist oder freigesprochen wird, für die Bewertung dieser Vorgänge ausklammern. Dass Tatbestand, Vorsatz und die Beweisbarkeit vor Gericht eine volatile Angelegenheit sein können, weiß man nicht erst seit vergangener Woche. Aber politisch ist die Sachlage völlig klar: Ein Zirkel aus Parteifreunden hat sich verschworen, um einen der ihren in eine gut bezahlte und mächtige Position zu befördern. Verschworen gegen eine mehrfach ausgezeichnete Beamtin, die über Jahrzehnte gut und redlich gearbeitet hat. Und verschworen gegen Republik und Steuerzahler, die ihretwegen einen schlechter qualifizierten Kandidaten in dieser Spitzenposition finanzieren müssen.

Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht (zwei der Angeklagten haben die Sachlage bereits anerkannt und ihre Verantwortung eingestanden, genau wie Schmid): Eine Partei, die so ein Verhalten kleinredet, statt ganz klar zu benennen, dass so eine Praxis einfach nicht geht, wird ihrer staatspolitischen Verantwortung nicht gerecht. Wer will bei einer solchen Sachlage noch von „Leistung muss sich lohnen“ reden, wenn Parteimitglieder anderen nach Belieben Spitzenjobs zuschanzen können – und trotzdem in Spitzenfunktionen bleiben?

Die ÖVP, die hier erwischt wurde, sollte sich schämen – und sehr gut überlegen, wie sie mit diesem Fall weiter umgeht. 

Und die übergangene Beamtin, die (mittlerweile im Ruhestand) sich das nicht gefallen ließ und die den Fall öffentlich gemacht hat, verdient einen Orden.

Herzlich,
Ihr Georg Renner

Newsletterprofil aktualisierenAbmelden
DATUM Logo

© Satzbau Verlags GmbH
AboImpressum & DisclaimerDatenschutz