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Aber weil Österreich, sollte es am Ende weniger dramatisch ausgehen: Anstelle des Kanzleramts springen jetzt die Ministerien von Vizekanzler Andreas Babler und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) ein, die sich innerhalb von zwei Tagen 300.000 Euro zusammengekratzt haben – je 150.000 aus dem Medien- und dem Frauenressort. ZARA ist damit für heuer gerettet; ob das auch für nächstes Jahr gilt, weiß allerdings niemand.
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So weit, so überschaubar. Der Fall illustriert gleich drei Probleme, die über eine einzelne Vereinsförderung weit hinausgehen.

Erstens: Es ist, freundlich formuliert, peinlich. Ministerin Bauer streicht die Förderung unter Verweis auf einen Ministerratsbeschluss zur Neuordnung der Förderlandschaft – den übrigens die gesamte Bundesregierung mitgetragen hat. Zwei Tage und eine öffentliche Empörungswelle später stellen Babler und Holzleitner eine Pressekonferenz auf die Beine, um dieselbe Förderung aus anderen Töpfen wiederauferstehen zu lassen. Holzleitner sagt, man habe die „Rest-Euro aus den letzten Sofaritzen zusammengekratzt". Der ÖVP-Generalsekretär kontert prompt: Wenn SPÖ-Ministerien so schnell 300.000 Euro auftreiben können, ohne woanders kürzen zu müssen, hätten offenbar noch nicht alle Ressorts ihr Einsparungspotenzial ausgeschöpft. Der Mann hat nicht ganz unrecht.

Das Problem ist nicht, dass Bauer die Förderung kürzen wollte – das darf eine Ministerin, und es gibt durchaus Argumente dafür, Förderungen nicht auf ewig fortzuschreiben. Das Problem ist, dass die Koalitionspartner einander offenbar nicht einmal informieren, bevor sie Entscheidungen treffen, die absehbar öffentlichen Aufruhr verursachen. 

Jetzt kann man darüber diskutieren, ob das formal stimmt. Aber eine Regierung, die für sich in Anspruch nimmt, das Staatsganze zu lenken, ist kein WG-Kühlschrank, in dem jeder nur seine eigene Milch verwaltet. Entweder man steht gemeinsam zu einer Kürzung, oder man fördert gemeinsam. Bei ZARA kann man beides argumentieren – aber dieses Schauspiel, bei dem die eine Hand streicht und die andere gleich wieder gewährt, ist einer ernsthaften Regierungsarbeit nicht würdig.

Zweitens: die inhaltliche Frage, ob der Staat die Beratung von Opfern von Hass im Netz durch einen privaten Verein fördern soll. Im Idealfall sollte er es nicht müssen – wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte so aufgestellt wären, dass Betroffene sich geschützt und ernst genommen fühlen und auf diesem Weg zu ihrem Recht kommen können.

Das ist aber, gelinde gesagt, nicht der Fall. Sogar ein Prominenter wie Armin Wolf hat unlängst eindrucksvoll vorgeführt, wie kafkaesk der Rechtsweg gegen Hassposter verlaufen kann: Ein anonymer Troll beleidigt ihn über Jahre hinweg auf X, die Plattform löscht nichts, gibt keine Daten heraus, ein Rechtshilfeersuchen in Irland scheitert, die US-Justiz winkt mangels Kapazitäten ab. Wolf hat mit der renommiertesten Medienanwältin des Landes schließlich X selbst wegen Begünstigung angezeigt – aber die Geschichte zieht sich, und das unter Mithilfe einer der kompetentesten Medienanwältinnen des Landes. Wer nicht Armin Wolf ist, kann sich das nicht leisten. Und genau für diese Menschen – für die alleinerziehende Mutter, die in einer WhatsApp-Gruppe bedroht wird, für den Schüler, dem auf Instagram nachgestellt wird – genau für die gibt es Ansprechstellen wie ZARA. Solange die staatlichen Institutionen diese Lücke nicht schließen (nebenbei: Wo ist eigentlich die Justizministerin?), ist es schlicht fahrlässig, bewährte Beratungsstrukturen, die Menschen mit weit weniger Ressourcen als einem ORF-Anchorman den Zugang zum Recht erleichtern, aus budgetären Gründen zusammenzustreichen.

Der Fall ZARA illustriert aber drittens noch etwas Grundsätzlicheres, und das ist vielleicht das Wichtigste: ein Strukturproblem der österreichischen Förderlandschaft, das weit über diesen einzelnen Verein hinausgeht. Förderungen fallen in Österreich fast durchwegs in die sogenannte „Privatwirtschaftsverwaltung" – und das bedeutet in der Praxis, dass auf sie in den meisten Fällen kein Rechtsanspruch besteht. 

Das hat historische Gründe und ist auch nicht gänzlich unvernünftig: Der Staat soll flexibel entscheiden können, wofür er öffentliches Geld ausgibt. Aber die Kehrseite ist, dass Ministerinnen und Minister im Wesentlichen nach Gutdünken entscheiden können, wer gefördert wird und wer nicht – Daumen rauf, Daumen runter. Auch das hat zwar Grenzen im Legalitätsprinzip, aber im Alltag ist das ein schwacher Trost, wenn man als Verein Anfang April erfährt, dass die Förderung, mit der man seit Jänner gearbeitet und in die man bereits investiert hat, rückwirkend gestrichen wird.

Für Einrichtungen wie ZARA, die in unternehmensähnlichen Strukturen eine Daueraufgabe erfüllen – mit festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, laufenden Beratungsfällen, gerichtlichen Begleitungen –, ist dieses System schlecht. Planbarkeit ist praktisch unmöglich, wenn man jedes Jahr aufs Neue darum bangen muss, ob ein Minister oder eine Ministerin den Daumen hebt oder senkt. Besonders, wenn erst im Nachhinein.

Besser wäre es, die Aufgabe klar zu definieren, die der Staat hier erfüllen möchte (idealerweise, siehe oben, als Bundesregierung gemeinsam): Ja, wir wollen, dass Opfer von Hass im Netz niederschwellig beraten werden. Dann schreibt man diese Leistung aus, definiert Qualitätskriterien, vergibt einen Vertrag auf mehrere Jahre – und wenn ZARA das beste Angebot macht, soll ZARA es weiter tun. Wenn eine andere Organisation es besser, effizienter, professioneller und vielleicht auch billiger anbieten kann, dann eben diese. Das wäre ein professioneller Umgang mit öffentlichem Geld – das Gegenteil dessen, was wir gerade erleben.

Die 330.000 Euro, um die es hier geht, sind im Bundesbudget eine Rundungsdifferenz. Aber die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird, sagt viel über den Zustand der Regierungskultur.

Herzlich,
Ihr Georg Renner

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