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| Liebe Leserinnen, liebe Leser!
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| Am Montag ist ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Landesgericht Linz erstinstanzlich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt worden. Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten, die in der offenbar manipulierten Besetzungskommission saßen, erhielten dasselbe Strafmaß, dazu Schuldsprüche wegen Falschaussage.
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| Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Wögingers Verteidiger hat umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Ob der Schuldspruch hält, werden wir frühestens in ein paar Monaten wissen.
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Soweit die Nachrichtenlage, soweit die Unschuldsvermutung.
Aber politisch ist (wie ich an dieser Stelle im Oktober geschrieben habe, als die Sache noch mit einer Diversion zu Ende zu gehen schien) die Lage ohnehin längst klar: Eine Partie aus Parteifreunden hat qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber beiseitegeschoben, um einem der Ihren eine Führungsposition im öffentlichen Dienst zuzuschanzen. Das hat nicht erst gestern ein Strafgericht festgestellt; das hatte schon das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zur Gleichbehandlungsdiskriminierung festgehalten. Daran würde auch ein Freispruch nichts ändern.
Verwerflich ist nicht, dass Wöginger den Rechtsweg ergreift – das ist sein gutes Recht als Bürger und nachvollziehbar. Schade ist aber, wie die ÖVP von Anfang an mit dieser Causa umgegangen ist. Damals, als im Oktober die Diversion verkündet wurde, war das schwarze Triumphgeheul groß: erledigt, es gibt nichts zu sehen hier. Es wäre der Moment gewesen, innezuhalten und zu sagen: Was hier passiert ist, war falsch. Es tut uns leid.
Bis heute fehlt diese Anerkennung durch die Partei (die sich selbst so gern auf die Fahnen schreibt, dass Leistung sich auszahlen müsse), dass hier offensichtlich fleißige Mitarbeiter zugunsten eines Parteigünstlings übergangen worden sind. Bis heute stellt sich die Parteiführung auf die Seite Wögingers, kritisiert lieber die Härte des Urteils und die Aussagen des Kronzeugen (der aus ihrer Mitte kommt), statt sich mit dem Fehlverhalten zu beschäftigen.
Schade. Gerade jetzt böte sich noch einmal die Gelegenheit, aus der Sache zu lernen.
Erstens: Wöginger und seine Partei sollten – unabhängig von den rechtlichen Einwänden, die ihm selbstverständlich zustehen – öffentlich und unmissverständlich eingestehen, dass das Verhalten falsch war und dass die Partei daraus ihre Lehren zieht. Nicht als Eingeständnis strafrechtlicher Schuld, sondern als Bekenntnis zu einem politischen Anstand, den eine Regierungspartei leben sollte. Postenschacher ist eine österreichische Krankheit, und keine exklusive der Volkspartei – aber wer mit dem Befund konfrontiert ist, sollte die Therapie nicht verweigern.
Zweitens: Die Partei sollte in der Koalition darauf drängen, objektivere Besetzungsverfahren im öffentlichen Dienst gesetzlich abzusichern. Im Juni soll eine Arbeitsgruppe dazu berichten; wenn die ÖVP den Schwung dieses Urteils nutzt, gute Vorschläge vorzulegen und Druck in der Koalition dafür zu machen, könnte aus der Blamage am Ende sogar eine Stärkung des Staates werden. Eine Partei, die glaubwürdig „Leistung muss sich lohnen" sagen will, sollte genau daran ein Interesse haben – auch und besonders im öffentlichen Dienst.
Drittens – und das ist wahrscheinlich das Schwierigste: Was den Fall Wöginger so eindringlich macht, ist, dass es mit Christa Scharf ein Gesicht für all jene fleißigen Beamtinnen und Beamten gibt, die von leistungsfeindlichen Schiebereien wie dieser geschädigt werden. Eine jahrzehntelange, ausgezeichnete Karriere im öffentlichen Dienst, beste Qualifikationen – und dann ging der Posten, um den sie sich beworben hat, an einen weniger Qualifizierten, aber bestens vernetzten Kollegen. Solche Fälle kennen zu viele Menschen in Österreich, als dass man darüber hinwegschauen kann.
Die Richterin in Linz hat es gestern in ihrer Urteilsbegründung auf den Punkt gebracht: Der Schaden liegt nicht nur darin, dass nicht der Beste ausgewählt wurde, sondern auch darin, dass sich Bessere nicht mehr bewerben, wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen verloren geht. Das ist der eigentliche Preis des Postenschachers – und den zahlen wir alle, mit Steuern und einer schlechteren Verwaltung.
Der Parteichef und Bundeskanzler hätte jetzt die Gelegenheit, sich bei Christa Scharf symbolisch zu entschuldigen. Es wäre eine Geste, die nichts kosten würde, außer Demut – und die mehr für das Vertrauen in den Rechtsstaat tun würde als jedes Pressestatement über die Härte des Urteils.
Herzlich,
Ihr Georg Renner
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