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Damit stehen die Grundzüge der neuen Oberbehörde. Bis die Details ausgearbeitet und in Gesetzesform gegossen sind, werden noch ein paar Wochen ins Land ziehen, also ist jetzt ein guter Zeitpunkt, noch einmal über die Konstruktion nachzudenken.
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Die Idee, die Justizministerin zu entmachten und die Aufsicht über die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einer weisungsfreien Behörde zu übertragen, ist nicht neu: SPÖ, Grüne und NEOS haben sich seit Jahren für eine solche Variante ausgesprochen, dazu kamen Mahnungen internationaler Gremien, dass Österreich endlich auf dieses westliche Standardniveau aufschließen sollte. Wirklich Bewegung kam in die Sache aber erst, als die ÖVP, die sich in den diversen Ermittlungssträngen gegen sie und ihre Spitzenvertreter in kruden Verschwörungstheorien („linke Netzwerke“) verrannt hatte, die Flucht nach vorne antrat und sich schließlich auch für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft aussprach.

Nicht die beste Genese für eine grundsätzliche Reform in der Strafjustiz – jener Bereich, in dem der Staat intensiv wie nirgendwo anders in unsere Leben eingreift. 

Es mag schon sein, dass das Vertrauen in die Justiz stärker ist, wenn der Anklagebehörde einige hochdekorierte Juristen vorstehen statt der naturgemäß parteipolitisch besetzten Ministerin. Aber erstens weist Österreich im Eurobarometer ohnehin EU-weite Spitzenwerte beim Vertrauen in die Justiz aus – es geht bei dieser Reform, das muss man ehrlich sagen, mehr um das Vertrauen der Politiker als um jenes der Bevölkerung. Zweitens ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich durch die neue Weisungskette genau nichts an der Arbeit der Staatsanwaltschaften ändert – denn dass diese in den vergangenen Jahren unsauber gearbeitet hätten, konnten ihre Kritiker nie fundiert belegen. 

Und drittens, da hat OGH-Präsident Georg Kodek recht, liefert das Dreier-Kollegialorgan die schlechteste aller Welten: man verwässert die Verantwortlichkeit der Institution gegenüber der Öffentlichkeit beträchtlich – und wird trotzdem ins parteipolitische Fahrwasser kommen, weil es bei fünf Parlamentsparteien wahrscheinlich ist, dass nicht alle ihre Personalvorstellungen durchsetzen können und dann erst wieder von Kuhhandel die Rede sein wird.

Klar hat auch das Gegenargument etwas für sich, dass ein Dreiergremium einerseits „sicherer“ gegenüber äußeren Einflüssen ist und andererseits durch internen Argumentationszwang höhere Qualität liefern kann als eine Einzelperson. Aber wenn wir davon ausgehen, dass in einer parlamentarischen Demokratie die Parteien so oder so eine Rolle bei der Besetzung eines solchen Kontrollgremiums spielen werden, müssen und sogar sollen – und noch dazu ohnehin die Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament bleibt: Warum sollte nicht jede Fraktion im Nationalrat einen Sitz in der Bundesstaatsanwaltschaft bekommen, also mit fünf Mitgliedern statt dreien? Das würde die Gefahr vorwegnehmen, dass sich die drei Sitze immer nur von der jeweiligen Regierungskoalition in Side- oder offenen Letters ausgedealt werden – und das Vertrauen der Politik in die Institution noch eher stärken als das Modell, das jetzt am Tisch liegt. 

Noch wäre Zeit, sich das zu überlegen.

Herzlich,
Ihr Georg Renner

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