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Wir könnten über all das reden – aber in all dem Rauschen scheint mir ein wenig unterzugehen, dass gerade eine der tragenden Säulen dieser Republik ziemlich laut um Hilfe schreit: Seit gestern läuft an Österreichs Gerichten die „Aktionswoche für den Rechtsstaat”: Bis Freitag wird nicht verhandelt, es werden keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Amtstagstermine vergeben; erledigt wird nur, was keinen Aufschub duldet. Aufgerufen haben dazu Richtervereinigung, Staatsanwältevereinigung und die zuständige Gewerkschaft gemeinsam. Der Termin ist präzise gewählt: Bei einer durchschnittlichen Auslastung von rund 120 Prozent hat die Justiz nach zehn Monaten jenes Pensum erledigt, für das eigentlich zwölf vorgesehen wären. Alles, was ab jetzt passiert, ist Arbeit, für die es die Planstellen gar nicht gibt.
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Die Zahlen stammen nicht aus einem Gewerkschaftspapier, sondern aus der Personalrechnung des Justizministeriums selbst: An den Bezirks- und Landesgerichten arbeiten 1.478 Richterinnen und Richter, brauchen würde es mehr als 1.700. Österreichweit fehlen der Richtervereinigung zufolge rund 250 Richter und gut 70 Staatsanwälte. Im neuen Doppelbudget ist dafür keine einzige zusätzliche Planstelle vorgesehen, während die Politik mit zusätzlichen Aufgaben für die Justiz weniger geizt. Kosten würde die Aufstockung auf den „Vollausbau der Justiz“ rund 45 Millionen Euro im Jahr – fast schon nebbich bei einem Bundesbudget von mehr als 120 Milliarden Euro. 

Und das ist nur die eine Hälfte des Problems. Die weit schwieriger zu lösende ist die andere: Österreichs Justizanstalten sind zu 109,5 Prozent belegt, die Zahl der Insassen ist in sechs Jahren um 16 Prozent gestiegen. In der Josefstadt, dem größten Gefängnis des Landes, sind laut Justizwachegewerkschaft etwa 1.200 Menschen untergebracht, obwohl dort wegen der laufenden Generalsanierung nur rund 800 Platz hätten. Von einer humanen Unterbringung, Beschäftigung und vielleicht sogar von Resozialisierung kann da keine Rede mehr sein. 

Justizministerin Anna Sporrer zeigt zwar Verständnis, verweist aber auf die Budgetlage; ihren eher hilflosen Versuch, die Gefängnisse mit einer einmaligen Entlassung von rund 500 Häftlingen zu entlasten – für das Vertrauen in den Rechtsstaat ohnehin Gift – haben ÖVP und Neos im Sommer abgedreht. Die Justizwache hat ihrerseits schon mehrfach den Dienst aus Protest auf das Nötigste zurückgefahren. Wenn Richter, Staatsanwälte und Gefängnispersonal – alles keine übermäßig zu Aufsässigkeit neigenden Berufsgruppen – gleichzeitig sagen, dass es so nicht mehr geht, sollten die Alarmglocken schrillen.

Ich weiß schon, es sind schwierige Zeiten, an allen Ecken und Enden fehlt das Geld, die Weltpolitik ist zum Heulen und die Parteien sind auch intern nicht gerade einfach. Aber es gibt einige wenige Dinge, die ein Staat leisten muss, egal wie Welt-, Koalitions- und Umfragelage gerade ausschauen. Und die Gerichtsbarkeit ist eins dieser Dinge. 

Dass Bürgerinnen und Bürger ihre Streitigkeiten untereinander nicht selber klären müssen, sondern seitens der Republik einen Rahmen und einen Richter vorgesetzt bekommen, der ihren Streit in einem vertretbaren Zeitraum entscheidet, ist eine, wenn nicht die Kernaufgabe des modernen Staatswesens – genauso wie der Staat gegen Verdächtige ermitteln und diese im Fall einer Verurteilung einsperren und idealerweise auf den Weg der Besserung bringen soll. 

Eine Regierung, die diese Basisfunktion des Rechtsstaats nicht mehr gewährleisten kann oder will, weil ihr andere Budgetposten wichtiger sind oder weil sich die Justizministerin im Budgetprozess verpokert hat, gibt ihre Legitimation ab. Hier gehört schnellstens nachgebessert – mit einem Zusatzbudget für zusätzliche Richter und Staatsanwälte und einem langfristigen Reform- und Finanzplan für Österreichs Justizanstalten.

Das muss nicht strittig sein: Erstens sollten Kanzler und Vizekanzler (wer auch immer das gerade sein mag) besser heute als morgen die Vertreter der Justiz einladen und ihnen öffentlich Unterstützung zusagen. Zweitens sollten sämtliche Parteien im Nationalrat übereinkommen, diese Kernfunktion der Republik per Nachtrag zum Budget so auszustatten, dass Bürger zeitgerecht zu ihrem Recht kommen können – das ist bei einem gesamten Justizbudget von 2,5 Milliarden Euro einer der kleinsten Finanzposten; eine Einigung hier sollte nicht unmöglich sein. 

Passiert das nicht, sollte der in den vergangenen Jahren zunehmend öffentlichkeitsscheue Bundespräsident einschreiten und seiner Regierung eine baldige Korrektur der Justizpolitik auftragen. Die Funktion der drei Staatsgewalten im Auge zu behalten, ist einem Staatsoberhaupt zuzumuten, auch wenn man sich aus der Tagespolitik heraushalten möchte. Denn ohne einen leistbaren Weg, zu seinem Recht zu kommen, ist am Ende alle Politik Makulatur.

Herzlich,
Ihr Georg Renner

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